Für Dolmetschaufträge wird in der Regel ein Tagessatz berechnet, in dem der Vorbereitungsaufwand berücksichtigt wird. Ein Tagessatz beinhaltet acht Stunden und fällt an, sobald der Einsatz eine Dauer von sechs Stunden überschreitet. Sollte der Einsatz weniger als sechs Stunden sein, kann ein Stundensatz vereinbart werden. Die Höhe des Tagessatzes richtet sich nach Art und Gesamtdauer des Einsatzes und liegt zwischen
600 und 800 Euro.
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Deutsch > Chinesisch
Preise für Übersetzungen variieren je nach Schwierigkeitsgrad und Länge des Textes. Grundsätzlich wird der Preis nach Normzeilen des Ausgangstextes berechnet. Eine Normzeile bedeutet 55 Anschläge inkl. Leerzeichen. Unter der Word-Funktion „Extra → Wörter zählen“ kann man die Normzeilen (NZ) ermitteln: Die gesamten Zeichen eines Textes dividiert durch 55 ergibt die Anzahl der NZ. Mein Zeilenpreis liegt zwischen
1,60 und 2,00 Euro (zzgl. 19% MwSt.).
Der Preis für schwierigere bzw. sehr fachliche Texte kann höher ausfallen. Für einen umfangreichen Auftrag wird dem
Kunden ein angemessener Rabatt gewährt. In Ausnahmefällen kann auch ein Stundenpreis vereinbart werden. Dieser beträgt je nach Schwierigkeitsgrad oder Aufwand zwischen
50 und 70 Euro.
Chinesisch > Deutsch
Wird der Preis nach dem Ausgangstext berechnet, so gelten erfahrungsgemäß folgende Richtwerte
Allgemeine
Texte: 180€ - 200€ /1000 Zeichen
Anspruchsvolle und
fachliche Texte: 200€ - 240€/1000 Zeichen
Man kann den Preis auch nach der Zielsprache Deutsch wie oben beschrieben berechnen. In dem Fall wird im Vorfeld ein geschätzter Preis genannt und der endgültige Preis ergibt sich erst nach der Fertigstellung der Übersetzung.
Mindestauftragswert für beide Sprachen: 30 €
Beglaubigte Übersetzungen
Für eine beglaubigte Übersetzung wird ein Pauschalpreis vereinbart. Anhand der eingescannten und per E-Mail an mich zugesandten Dokumente mache ich Ihnen einen Kostenvoranschlag. Die Beglaubigungsgebühr beträgt 5 Euro pro Dokument. Bei der Abholung der beglaubigten Übersetzung legen Sie mir die Originale vor und zahlen nach Möglichkeit bar. Sollte die Übersetzung per Post versandt werden, wird das Porto zusätzlich berechnet.
Hier einige Kostenbeispiele (netto inkl. Beglaubigungsgebühr):
In Deutschland sind die Berufsbezeichnungen „Übersetzer“ bzw. „Dolmetscher“ rechtlich nicht geschützt; die Ausübung dieses
Berufs ist daher auch ohne eine entsprechende Prüfung möglich. Es fehlt oft eine Qualitätssicherung.
Eine professionelle Ausbildung und Berufserfahrungen sind deshalb die Grundlage für qualitative Sprachmittlung. Dies sollten
Sie beim Vergleich von Preisangeboten unbedingt berücksichtigen.
Eine Garantie für Professionalität, Kompetenz und Qualität von Übersetzern und Dolmetschern bieten die Mitgliedschaft in
Fachverbänden wie BDÜ/VKD und/oder mit bestimmten Zulassungen verbundene Bezeichnungen wie etwa gerichtliche Beeidigung oder staatliche Prüfung sowie durch einen Hochschulabschluss erworbene
Titel wie Diplom-Dolmetscher, MA in Dolmetsch- und Übersetzungswissenschaften etc.